Bürgschaft

Der Bürge verspricht dem Gläubiger, im Notfall für die Verpflichtungen des Schuldners aufzukommen. Gläubiger sind meistens Banken, bei den Schuldnern handelt es sich um den jeweiligen Kreditnehmer. Damit die Bürgschaft rechtlich wirksam ist, wird diese schriftlich in einem Bürgschaftsvertrag festgehalten. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verpflichtet die Bank den Bürgen zur Zahlung, ohne zuvor ein Verfahren gegen den Kreditnehmer einzuleiten. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft versucht der Gläubiger zunächst eine Pfändung des Schuldner-Vermögens, bevor der Bürge dafür haftet. Die Bürgschaft kommt zum Einsatz, um die Forderung eines Gläubigers abzusichern. Rechtlich geht es um das Einstehen für die Erfüllung von Verbindlichkeiten anderer Personen.



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