Durch das Grundpfandrecht ist der Realkredit gesetzlich abgesichert. Die Beleihungsgrenze darf den Wert von 50 % des Verkehrswerts oder 60 % des Beleihungswertes nicht überschreiten. Um dies sicherzustellen, bewertet ein externer, unabhängiger Gutachter die Immobilie im Vorfeld und legt den Verkehrswert derselbigen fest. Durch den Eintrag des Realkredits im Grundbuch existiert ein Recht auf Immobilienpfändung. Der Kredit dient wohnlichen oder gewerblichen Zwecken und ist ausschließlich dafür nutzbar. Alle drei Jahre wird der Immobilienwert neu eingestuft. Handelt es sich um eine gewerbliche Immobilie, erfolgt die Feststellung jedes Jahr. Der Abschluss einer Schadensversicherung ist für die Immobilie dann gesetzlich verpflichtend. Die Tilgungsdauer beläuft sich in der Regel auf zehn bis fünfzehn Jahre. Die Tilgungszahlungen erfolgen entweder jährlich oder monatlich. Der Zinssatz ist zwar variabel. Wenn das Zinsniveau jedoch bei Abschluss des Kreditvertrags niedrig ist, empfiehlt sich die Vereinbarung eines festen Zinssatzes.