Bearbeitungsgebühr

Die meisten Banken erhoben beim Abschluss von Kreditverträgen in der Vergangenheit fast immer eine Bearbeitungsgebühr von ihren Kunden. Die Gebühr lag zwischen 1% und 3,5 % der Darlehenssumme. Diese deckte normalerweise den Aufwand für die Verwaltungskosten und die Bonitätsprüfung bei der SCHUFA. Allerdings sprach sich der BGH 2014 dafür aus, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten nicht zulässig sind. Mittlerweile dürfen die Kreditgeber keine Bearbeitungsgebühren für die Kreditvergabe mehr verlangen, teilweise ist es sogar möglich, Bearbeitungsgebühren aus der Vergangenheit zurückzuverlangen.



Weitere interessante Kredit Lexikon Artikel