Restschuldversicherung bei Krediten

Restschuldversicherung bei Krediten: Keine gesetzliche Pflicht zur Absicherung

Eine Restschuldversicherung dient zur Absicherung von Krediten und wird von Banken häufig empfohlen. Die Restschuldversicherung tritt ein, wenn der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen kann. Zum Abschluss besteht keine gesetzliche Pflicht.

Die Bank bietet Ihnen beim Abschluss eines Ratenkredits häufig eine Restschuldversicherung an. Sie wird auch als Restkreditversicherung oder Kreditausfallversicherung bezeichnet. Oft wird der Abschluss einer solchen Versicherung zur Absicherung von Darlehen mit hoher Summe wie Bau- oder Immobiliendarlehen genutzt. Die Restschuldversicherung zahlt die noch offenen Raten, wenn der Kreditnehmer dazu nicht mehr in der Lage ist. Zum Abschluss einer Restschuldversicherung besteht keine gesetzliche Pflicht. Zumeist ist eine Restschuldversicherung teuer und lohnt sich daher nicht. Es gibt Alternativen zur Absicherung von Krediten. Haben Sie eine Restschuldversicherung abgeschlossen, ist meistens eine Kündigung möglich.

Wann zahlt die Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung tritt ein, wenn Sie die Raten für Ihren Kredit nicht mehr zahlen können. Sie kommt für die noch ausstehende Restschuld des Kredits auf. Hier lauern viele Fallstricke. Der tatsächliche Leistungsumfang ist abhängig vom Anbieter dieser Versicherung. Die Banken arbeiten meistens mit bestimmten Versicherern zusammen, bei denen sie den Abschluss einer solchen Versicherung empfehlen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfiehlt, sich vor dem Versicherungsabschluss über den Leistungsumfang zu informieren.

Die Restschuldversicherung sichert den Kreditnehmer und dessen Angehörige bei einer unverschuldeten Zahlungsunfähigkeit ab. Als Versicherungsnehmer zahlen Sie für die Restkreditversicherung keine monatlichen Beiträge. Die Prämie für die Versicherung wird als Einmalbetrag auf die Darlehenssumme aufgeschlagen. Da diese Praxis als intransparent gilt, wird sie von einigen Verbraucherschützern kritisiert. Die Prämie beeinflusst die Kosten des Kredits und variiert abhängig von Versicherer und Leistungsumfang. Sie wird bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses nicht berücksichtigt.

Leistungsumfang der Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung tritt im Todesfall des Kreditnehmers ein. Der Versicherungsschutz besteht für die gesamte Dauer der Kreditlaufzeit. Bei einigen Anbietern sind zusätzlich zur Absicherung im Todesfall

  • Krankheit
  • unverschuldete Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund zur Invalidität

im Leistungsumfang enthalten.
Das erscheint auf den ersten Blick lukrativ. Tritt einer der Versicherungsfälle ein, leistet die Versicherung oft nicht. Häufige Streitfälle sind Arbeitslosigkeit oder Krankheit.

Ausschlüsse und Karenzzeiten

Bei der Restschuldversicherung gibt es vertraglich festgelegte Ausschlüsse, Wartezeiten und Karenzzeiten. Als Wartezeit gilt der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes. Der Zeitraum zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und Leistungsbeginn wird als Karenzzeit bezeichnet. Im Vertrag ist festgelegt, wann die Restkreditversicherung konkret zahlt.

Eine Wartezeit oder Karenzzeit gilt für den Todesfall nicht. Es gibt aber auch im Todesfall häufig eine Ausschlussklausel. Verstirbt der Versicherungsnehmer aufgrund einer Vorerkrankung innerhalb von zwei Jahren nach Versicherungsabschluss, zahlt die Versicherung oft nicht. Oft ist das der Fall, wenn die Vorerkrankung innerhalb von zwölf Monaten vor Versicherungsabschluss ärztlich behandelt wurde. Der Todesfallschutz gilt nicht bei Suizid und teilweise nicht bei Tod infolge einer Suchterkrankung des Kreditnehmers.

Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Invalidität gilt keine Wartezeit. Die Karenzzeit beträgt meistens sechs Wochen. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Vorerkrankung innerhalb von zwei Jahren nach Versicherungsbeginn zahlt die Restschuldversicherung oft nicht. Das ist meistens der Fall, wenn die Vorerkrankung innerhalb des letzten Jahres vor Versicherungsabschluss behandelt wurde.

Bei Arbeitslosigkeit gelten je nach Versicherer oft eine Wartezeit von ein bis sechs Wochen und eine Karenzzeit von drei Monaten. Die Raten werden oft nur für bis zu 18 Monate übernommen. Bei eigenmächtiger Kündigung durch den Arbeitnehmer zahlt die Versicherung zumeist nicht.
Darüber hinaus ist der Abschluss einer Restschuldversicherung bei einigen Versicherern nur bis zu einem bestimmten Lebensalter möglich. Verschiedene Krankheiten können vom Leistungsumfang ausgeschlossen werden.

Tipp:
Achten Sie vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung unbedingt auf das Kleingedruckte im Vertrag.

Auswirkungen der Restschuldversicherung auf den Kredit

Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist keine Pflicht. Einige Banken gewähren trotzdem nur beim Abschluss einer Restschuldversicherung einen Kredit. Das gilt häufig für Kreditnehmer mit ungünstiger Bonität. Zum Schutz vor Zahlungsausfall muss der Ratenschutz im Effektivzins enthalten sein. Da die Restschuldversicherung nicht im Effektivzins enthalten ist, fällt ein Überblick über die tatsächlichen Kosten für einen Kredit schwer. Die Zinsen für den Kredit werden durch die Restschuldversicherung nicht gesenkt.

Lohnt sich eine Restschuldversicherung?

Da eine Restschuldversicherung teuer ist, lohnt sie sich in der Regel nicht. Laut einer Marktuntersuchung der BaFin von 2019 verdienen Banken teilweise mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie als Provision. Wie teuer eine Restschuldversicherung ist, hängt von

  • Versicherer
  • vereinbartem Leistungsumfang
  • Kreditsumme

ab. Die Versicherungssumme ist immer genauso hoch wie die Restschuld des Darlehens. Das Landgericht Nürnberg hält Kosten für die Restschuldversicherung von 15,6 Prozent der Kreditsumme für bedenklich hoch.

Widerruf bei der Restschuldversicherung

Haben Sie einen Kreditvertrag mit Restschuldversicherung abgeschlossen, besteht ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist für Kreditvertrag und Restschuldversicherung beträgt 14 Tage. Einige Banken räumen eine Widerrufsfrist von 30 Tagen ein. Die Banken informieren über das Widerrufsrecht. Der Widerruf bedarf der Schriftform.

Kündigung der Restschuldversicherung

Ist die Widerrufspflicht der Restschuldversicherung verstrichen, besteht ein Kündigungsrecht. Ein Sonderkündigungsrecht gilt bei der Umschuldung des Kredits. Die Restschuldversicherung muss separat gekündigt werden. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht ohne Umschuldung. Die Kündigungsfrist liegt meistens bei zwei Wochen zum Ende eines jeden Monats. Sie haben auf Erstattung des nicht verbrauchten Risikobeitrags durch die Versicherung.

Alternativen zur Restschuldversicherung

Eine sinnvolle Alternative zur Restschuldversicherung ist die Risikolebensversicherung. Sie kann parallel zur Kreditrestschuld sinken oder über die gesamte Laufzeit gleich bleiben. Sie tritt im Todesfall des Versicherungsnehmers ein. Die Restschuld kann in einer Summe oder in Raten zurückgezahlt werden.
Um das Risiko einer längeren Krankheit abzusichern, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Alternative. Mit der Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung tilgen Sie Ihre Kreditraten.
Eine Alternative zur Absicherung von Arbeitslosigkeit gibt es nicht.

Fazit zur Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung dient zur Absicherung von Krediten bei Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers. Der Abschluss ist keine Pflicht. Da sie teuer ist, sind eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Alternativen besser geeignet.