Inkasso

In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet Inkasso den Einzug von bestimmten Forderungen. Dies geschieht, wenn ein Schuldner selbst nach vorherigen Mahnungen seinen Zahlungsverpflichtungen immer noch nicht nachkommt. Der Begriff Inkasso stammt aus dem Italienischen und beschreibt, dass der Einzug fremder Geldforderungen im fremden oder eigenem Namen erfolgt. Beim Inkasso sind häufig beauftragte Unternehmen dafür zuständig, die offenen Schulden einzutreiben und das Forderungsmanagement zu übernehmen. Wenn Kunden beispielsweise Rechnungen nicht bezahlen, können Unternehmen Inkasso-Unternehmen beauftragen.



Weitere interessante Kredit Lexikon Artikel