Beim Kreditnehmer handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit von einem Kreditgeber erhält. Wer einen Kredit aufnehmen möchte, schließt einen Kreditvertrag ab. Nach dem Abschluss des Kreditvertrags entstehen für den Kreditnehmer Rechte und Pflichten. Beispielsweise hat der Kreditnehmer das Recht auf Auszahlung des Kredits, sofern er alle Anforderungen erfüllt. Mit dem Kreditvertrag bekommt der Kreditnehmer allerdings die Verpflichtung, pünktlich und vollständig das Darlehen zurückzahlen. Dabei muss der Kreditnehmer den vereinbarten Zinssatz zurückzahlen.