Andienungsrecht

Beim Leasing bezeichnet das Andienungsrecht das Recht, dem Leasingsnehmer das Objekt nach Ablauf der Vertragszeit zum Kauf anzubieten. Beinhaltet der Vertrag eine Klausel zum Andienungsrecht, ist der Kunde zum Kauf des entsprechenden Gegenstandes verpflichtet. Daher ist es elementar wichtig, sich bereits beim Vertragsschluss die zukünftigen Auswirkungen zu kalkulieren und den Vertrag dementsprechend zu modifizieren. Das Andienungsrecht ist häufig Teil sogenannter Restwertleasing- und Teilamortisationsverträge.



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