Ein Gläubiger ist im rechtlichen Sinne die Person, die innerhalb eines Schuldverhältnisses, eine bestimmte Leistung von einem Schuldner fordern kann. Handelt es sich um einen Kredit, ist der Kreditgeber der Gläubiger. Dies ist meistens das Kreditinstitut. Voraussetzung für ein Schuldverhältnis ist ein abgeschlossener Vertrag zwischen zwei Parteien. In diesem verpflichtet sich eine Person zu einer bestimmten Leistung. Der Gläubiger steht in einer schuldrechtlichen Beziehung immer dem Schuldner gegenüber. Mögliche Schuldverhältnisse sind gesetzlicher oder vertraglicher Natur. In einem vertraglichen Schuldverhältnis ist der Gläubiger kraft vertraglicher Vereinbarung für eine Leistung berechtigt, während bei gesetzlichen Schuldverhältnissen der Anspruch aus dem Gesetz resultiert.