Abtretung einer Grundschuld

Bei der Finanzierung eines Hauses ist ein Bankwechsel nach Ablauf der Zinsbindungsfrist häufig empfehlenswert, sodass eine preiswertere Immobilienfinanzierung möglich wird. Folglich kommt der Abtretung der Grundschuld große Bedeutung zu. Sobald der bereits bestehende Immobilienkredit umgeschuldet ist, entscheiden die Besitzer, ob die Grundschuld bestehen bleibt oder aufgehoben bzw. abgetreten wird. Bei einem Baukredit kommt es automatisch zu einer Übertragung der Grundschuld auf den neuen Kreditgeber, wobei der Kreditgeber des ersten Darlehens dem Vorgang zustimmt.



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