Die Bank ist berechtigt, im Falle einer nicht vereinbarten Rückzahlung des Kredits, den entstanden Schaden geltend zu machen. Dabei muss sich das Kreditinstitut an die Vorgaben des Bundesgerichtshofes halten und die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Falls der Kreditnehmer vorzeitig vor Ende der vereinbarten Zinsbindung den Kredit zurückzahlt, steht der kreditgebenden Bank eine Entschädigung zu. Diese ist als Vorfälligkeitsentschädigung bekannt. Nach einer Laufzeit von über 10 Jahren oder einer fehlerhaften Widerufsbelehrung, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Bank ist jedoch nicht verpflichtet, den Kreditnehmer aus seinem Vertag zu entlassen. Wenn das Kreditinstitut auf die Fortführung des Kredits besteht, muss der Kreditnehmer den Kredit weiterhin abbezahlen.