Kreditgeber

Der Kreditgeber kann beispielsweise eine Privatperson oder eine juristische Person sein, die einen Kredit an einen Kreditnehmer vergibt. Mit einer Zinszahlung wird der Kredit dann von dem Kreditnehmer zurückgezahlt. Zusätzlich fallen eventuell Bereitstellungszinsen und/oder Bearbeitungsgebühren an. Der Kreditgeber wird auch als Gläubiger bezeichnet, in der Praxis handelt es sich dabei meist um ein Kreditinstitut. Im Gesetz wird in §§ 491 ff. BGB der Kreditgeber rechtlich als Darlehensgeber bezeichnet. Kredite gibt es in zahlreichen Lebenssituationen, da fast alle verträglichen Leistungen ohne direkte Gegenleistung eine Art Kreditgewährung darstellen.



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