Abtretung

Bei der Vergabe von Krediten an Konsumenten verlangen die Kreditinstitute heute nur selten weitergehende Sicherheitsmaßnahmen. Allerdings gibt es durchaus Möglichkeiten, um bei Unsicherheit dennoch einen Kredit zu vergeben. Eine bekannte Maßnahme ist die sogenannte Abtretung. Damit sichert sich die Bank Ansprüche dem Kreditnehmer gegenüber für den Fall, dass dieser seiner Ratenzahlung nicht länger nachkommt. Die Abtretung ist ein gesetzlich geregelter Vorgang, der im Bürgerlichen Gesetzbuch statuiert ist. Im Normalfall findet eine Unterzeichnung der Abtretungserklärung im Rahmen des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer statt oder in Form eines eigenständigen Abtretungsvertrags. Mit dem Vertrag erklärt sich der Kreditnehmer bereit, bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel den Anspruch auf einen Gehaltsteil gegenüber dem Arbeitgeber bzw. den Anspruch auf den Anteil von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), abzutreten. Für die Bank bedeutet dies mehr finanzielle Sicherheit. Der Kreditnehmer geht zwar eine Verpflichtung ein, dafür kann er einen Kredit erhalten.



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