Gesamtschuldner

Ein oder mehrere Kreditnehmer haben die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen. Vor allem bei höheren Kreditsummen oder einer niedrigen Bonität verlangen Kreditgeber häufig mehrere Darlehensnehmer. Im Normalfall haften diese dann als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass alle Schuldner bis zur Abzahlung des vollständigen Betrags verpflichtet sind, für die Gesamtsumme einzustehen. Gesetzlich geregelt ist die das Prinzip der Gesamtschuldner im § 421 BGB. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass der Kreditgeber von jedem einzelnen Schuldner den Kreditbetrag entweder ganz oder in Teilen einfordern darf. Zugleich kommt der Begriff Gesamtschuldner im Steuerrecht vor. In der EU ist es ggf. möglich, dass mehrere Personen für eine Steuerforderung als Gesamtschuldner einstehen müssen. Dann schuldet jede Person dem Fiskus den vollen Steuerbetrag, obgleich die Steuerbehörden den Betrag nur einmal erheben.



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