Sobald die Kreditnehmer einen Leasingvertrag abschließen, findet eine Betragsvereinbarung zwischen beiden Parteien statt, der auch den Ablösewert zum Gegenstand hat. Diesen Ablösewert muss der Kunde mitsamt dem Zinssatz in einem zuvor festgelegten Zeitraum zahlen. Der Gesamtwert des geleasten Objektes inkludiert somit auch die entstandenen Zinsen. Dies bedeutet, dass der Betrag von dem eigentlichen Wert des Leasing-Objekts abweicht.