Zwangsvollstreckung

Wenn ein Kreditnehmer seinen finanziellen Verbindlichkeiten nicht nachkommt, besteht die Gefahr einer Zwangsvollstreckung. Um das Risiko eines Ausfalls des Kreditnehmers zu senken, sichert sich die Bank vor Vertragsabschluss gegen Zahlungsausfälle ab. Dabei nutzen sie eine Immobilie oder das Gehalt des Kreditnehmers als Sicherheit. Der Antragsteller eines Kredits erbringt den Nachweis, dass er in der Lage ist, die geliehene Gesamtsumme zurückzuzahlen. Dazu reicht der Kreditnehmer beispielweise die letzten Gehaltseingänge ein. Im Falle einer Immobilienfinanzierung genügen das Gebäude oder Grundstück bereits als Sicherheit. Zahlt der Kreditnehmer den Kredit nicht rechtzeitig zurück, besteht die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung seitens der Bank. Diese kann beispielsweise die Immobilie oder das Gehalt pfänden.. Im Anschluss erfolgt die Versteigerung der Immobilie.



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