Selbstschuldnerische Bürgschaft

Die selbstschuldnerische Bürgschaft unterscheidet sich von der üblichen Bürgschaft dergestalt, dass der Bürge bei einem Zahlungsausfall so behandelt wird, als sei er der Hauptschuldner. Der Kreditnehmer ist bei Zahlungsunwilligkeit zu der Gesamtzahlung verpflichtet.



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