Schuldübernahme

Die Übertragung eines Kredits von einem bereits bestehenden Kreditnehmer auf eine andere Person ist die sogenannte Schuldübernahme. Wenn der ursprüngliche Schuldner nicht mehr in der Lage ist, die Raten aufzubringen und sich seine finanzielle Situation voraussichtlich auch nicht verbessert, erfolgt eine Schuldübernahme. Im Schuldrecht handelt es sich bei der Schuldübernahme ein Vertrag, bei welchem eine Schuld eines Dritten gegenüber dem Gläubiger übernommen wird. Der Dritte tritt an die Stelle des Schuldners.



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