Nennbetrag

Der Nennbetrag steht für den Nennwert oder Nominalwert einer Aktie oder eines Zahlungsmittels. Bei Aktien orientiert sich der Nennbetrag am Mantel und ist gesetzlich nach § 8 II im Aktiengesetz auf einen Mindestbetrag von einem Euro festgelegt. Für jedes Zahlungsmittel wird ein Nennbetrag bestimmt. Wenn es mehrere Zahlungsmittel nebeneinander gibt, wird ein Wertverhältnis mit unterschiedlichen Nennbeträgen festgelegt. Der Nennwert kann bei Vermögenswerten stark vom Marktwert abweichen.



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