Kontokorrentkredit

Ein Kreditrahmen, der von der Bank auf einem Girokonto eingeräumt wird, ist der sogenannte Kontokorrentkredit. Eine erneute Inanspruchnahme oder Rückführung ist jederzeit möglich, womit sich dieser grundlegend von einem Ratenkredit unterscheidet. Bei Privatpersonen wird der Kontokorrentkredit auch als Dispokredit bezeichnet. Neben dem konkreten Kreditvertrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, die handelsrechtlichen und bürgerrechtlichen Bestimmungen Grundlage des Kontokorrentkredits. Für den Kreditnehmer ergeben sich die Kosten für den Kontokorrentkredit aus den Zinsen für den Betrag, den Überziehungszinsen sowie ggf. Bearbeitungsgebühren für den Kontokorrentkredit.



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