Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen stehen mit der Baufinanzierung im Zusammenhang und fallen an, wenn das Darlehen erst nach einem gewissen Zeitraum vom Kreditnehmer abgerufen wird. Schließlich ist es bei Bauprojekten üblich, dass die Darlehensnehmer den Betrag sukzessive abrufen. Die Höhe der Bereitstellungszinsen beträgt bis zu 3 % im Jahr. Die Dauer für die Zahlung der Zinsen variiert je nach Kreditinstitut. Häufig gibt es bei den Kreditinstituten eine Zeit, in der keine Bereitstellungszinsen anfallen. Für Kreditnehmer ist bei Weitervermietung der Immobilie eine steuerliche Absetzung der Bereitstellungszinsen möglich, wenn diese im gleichen Jahr angefallen sind. Bereits bei der Bewertung eines Darlehensangebots sollten Bereitstellungszinsen berücksichtigt werden, da diese ehemals günstige Darlehen signifikant verteuern können.



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