Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze ist auch als Beleihungssatz bekannt und kommt im Kreditgeschäft zum Einsatz. Kreditinstitute beleihen Pfandobjekte nur bis zu einer bestimmten, bankintern festgesetzten Grenze. Die Höhe des Darlehens hängt maßgeblich von der Höhe der Beleihungsgrenze ab. Dabei richtet sich der Wert nach dem errechneten Wert des gewünschten Objekts, welches als dingliche Kreditsicherheit für beispielsweise Immobilien oder Grundstücke fungiert. Belastungen in Form von Wertpapieren, Fahrzeugen, Sparguthaben oder Lebensversicherungen sind ebenfalls möglich. Die Höchstgrenze der gesamten Beleihung liegt zwischen 40 und 80 Prozent des errechneten Wertes, hier gibt es maßgebliche Unterschiede bei den einzelnen Kreditinstituten.



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